Allgemeine Geschäftsbedingungen - Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Vertrag, der zwischen Ihnen und uns in Bezug auf unsere Hotelleistungen geschlossen wird, die Ihnen an dem/den in dem Vertragsangebot genannten Tag/en zur Verfügung gestellt werden. Das Vertragsangebot wird mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zu einem rechtsverbindlichen Vertrag.
Das Vertragsangebot darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an einen Dritten abgetreten werden, und wir behalten uns das Recht vor, die Preise und Bedingungen im Falle einer Abtretung zu ändern.

2. Begriffsbestimmungen

„Vertrag“ bedeutet der Vertrag in Bezug auf die Hotelleistungen, der zwischen Ihnen und uns anhand Ihrer rechtzeitigen und schriftlichen Annahme unseres Vertragsangebotes geschlossen wird.
„Sie“ bedeutet die Partei, an die sich das Vertragsangebot richtet.
„Wir, unser, wir“ bezieht sich auf das Hotel.
„Vertragsangebot“ bedeutet das schriftliche Angebot über die Hotelleistungen für Ihre Veranstaltung und kann die Anmietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Speisen und Getränke, Übernachtungen und sonstige Leistungen umfassen.
„Veranstaltung“ bedeutet einen oder mehrere in dem Vertragsangebot genannte aufeinanderfolgende Tage, an denen Sie beabsichtigen, eine bestimmte Anzahl von Personen zu einem speziellen Zweck in unseren Einrichtungen zu versammeln.
„Hotelleistungen“ bedeutet die Leistungen, die von uns für Ihre Veranstaltung gemäß den Angaben in dem Vertragsangebot offeriert und von Ihnen anhand Ihrer rechtzeitigen Gegenzeichnung des Vertragsangebotes angenommen werden (wozu unter anderem die Unterbringung in Gästezimmern, die Anmietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, die Anlagen, Speisen und Getränke und Sonstiges zählen).

3. Veranstaltungseinrichtungen

Wir werden Ihnen Einrichtungen und die entsprechenden Räume und Anlagen gemäß den Angaben im Vertragsangebot zur Verfügung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, die gebuchten Einrichtungen bei einer Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten abzuändern. Dies schließt eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl, die eine Veranstaltung besucht, ein technisches Problem in den Einrichtungen oder Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken ein, ohne darauf beschränkt zu sein.

Sie können uns ersuchen, in Ihrem Auftrag technische und sonstige Anlagen von Dritten zu beschaffen, denn ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen Sie keine eigenen technischen Anlagen installieren und verwenden. Wir können Ihnen die Stromkosten infolge der Nutzung solcher Anlagen in Rechnung stellen, und es kann ebenfalls eine Zahlung in Verbindung mit der Anschlussgebühr für die Nutzung der IT-Anlagen erhoben werden.

Die Installation und Nutzung nicht-technischer Anlagen und die Anbringung von Dekorationen an den Wänden und Decken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Die Aufbewahrung Ihrer eigenen Anlagen oder derjenigen eines Dritten in unseren Einrichtungen erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Wir haften für Verluste, Zerstörungen oder Schäden in Verbindung mit solchen Anlagen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die mitgeführten Anlagen müssen den Brandschutzvorschriften entsprechen. Wir sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

Nach Ihrer Veranstaltung müssen Sie alle Anlagen unverzüglich entfernen. Sie sind für die Entsorgung des Verpackungsmaterials oder Abfalls unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Änderungen der Teilnehmerzahl müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern die Teilnehmerzahl steigt, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die zusätzlichen Teilnehmer unterzubringen. Allerdings kann dies nicht garantiert werden.

Teilnehmerangebote sind täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr verfügbar. Zusätzliche Kosten können anfallen, sofern Ihre Veranstaltung außerhalb dieser Zeiten beginnt oder endet. Sonderregelungen werden ebenso separat berechnet.

Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen keine Speisen und Getränke in das Hotel oder die Einrichtungen zum Verzehr auf dem Gelände mitgebracht werden.

Ihre Nutzung unserer Einrichtungen und Hotelleistungen muss dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den landesweiten und örtlichen Gesetzen und Vorschriften mit allen anwendbaren Protokollen, Richtlinien und Maßnahmen entsprechen. Diese sind auf Anfrage verfügbar.

Alle Bewirtungsleistungen (beispielsweise die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Bar) müssen vor dem Datum der Veranstaltung bestätigt und genehmigt werden. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, müssen Sie die notwendigen Genehmigungen und Bewilligungen einholen und für die entsprechenden Kosten aufkommen (beispielsweise Lizenzgebühren für die Nutzung von Musikrechten, obligatorische Sozialbeiträge für Künstler und Sonstiges).

4. Gästezimmer

Wir stellen Ihnen Gästezimmer wie im Vertragsangebot festgelegt zur Verfügung.

Die Check-in-Zeit ist ab 15:00 Uhr am Tag der Ankunft. Die Check-out-Zeit ist um 12:00 Uhr am Tag der Abreise, außer hierzu liegen konkrete andere Vereinbarungen mit Ihnen vor. Eine zusätzliche Gebühr kann bei spätem Check-out anfallen; dieser gilt nur auf Anfrage und unterliegt der Verfügbarkeit am Tag der Abreise. Wenn ein Teilnehmer vor dem vereinbarten Abreisedatum abreist, können Stornierungsgebühren anfallen.

Jede Änderung der Anzahl der Teilnehmer und der benötigten Gästezimmer muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern die Teilnehmerzahl steigt, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die zusätzlichen Teilnehmer unterzubringen. Allerdings kann dies nicht garantiert werden.

Wenn wir nicht in der Lage sind, die von uns bestätigten Gästezimmer bereitzustellen, setzen wir Sie so schnell wie möglich hierüber in Kenntnis. In diesem Fall wird eine alternative Unterbringung im nächsten vergleichbaren Hotel bereitgestellt; die Kosten hierfür übernehmen wir. Wir decken ebenfalls die Kosten für einen Telefonanruf und die einmalige tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen dem anderen Hotel und uns ab.

Stornierung

Sie können teilweise oder vollständig von der Vereinbarung zurücktreten. Dies unterliegt den folgenden Stornierungsbedingungen:


Fristen vor Beginn der geplanten Veranstaltung oder geplanten Ankunft (in Tagen vor der vertraglich vereinbarten Ankunft) HOTELUNTERKUNFT/TEILNEHMER Prozentbereich, der kostenlos storniert werden kann
1 bis 15 16 bis 40 41 bis 75 76 bis 150 150 bis 250 mehr als 251
Bis zu 1 1 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer
Bis zu 7 10 % 10 % 5 % 0 % 0 % 0 %
Bis zu 14 40 % 25 % 10 % 5 % 0 % 0 %
Bis zu 28 100 % 40 % 25 % 10 % 5 % 0 %
Bis zu 42 - 100 % 40 % 25 % 10 % 5 %
Bis zu 60 - - 100 % 40 % 25 % 10 %
Bis zu 90 - - - 100 % 40 % 25 %
Bis zu 120 - - - - 100 % 40 %
Bis zu 180 - - - - - 100 %

Wenn vereinbart wurde, dass Sie Stornierungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums gebührenfrei vornehmen können, sind wir ebenfalls berechtigt, die Vereinbarung innerhalb dieses Zeitraums zu stornieren, ohne dass dies zu Verpflichtungen Ihnen gegenüber führt.

Reduzierung der Teilnehmeranzahl der Buchung
Alle Reduzierungen basieren auf dem zuletzt bestätigten Buchungswert. Bei einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl und/oder der Räume wird jeder der oben genannten Zeitrahmen als Block behandelt, der nur einmal angewendet werden kann. Der prozentuale Anteil der ersten Reduzierung basiert auf der vertraglich vereinbarten Anzahl der Teilnehmer/Zimmer. Für weitere Reduzierungen wird der prozentuale Anteil auf die reduzierte Anzahl der Teilnehmer/Zimmer angewendet.

Drittanbieter
In Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die von Drittanbietern für Ihre Buchung bereitgestellt werden, können die Stornierungsbedingungen variieren und unterliegen nicht den Stornierungsbedingungen der Radisson Hotel Group.

Nichtanreise und späte Stornierung
Jegliche Stornierung von Gästezimmern/Teilnehmern, die über die oben genannten Prozentsätze hinausgeht, sowie Nichterscheinen berechtigen uns dazu, die Zahlung eines Entschädigungsbetrags zu erhalten, der dem vertraglich vereinbarten Wert unter Berücksichtigung länderspezifischer Vorschriften entspricht.
Jegliche Änderungen dieser Vereinbarung müssen von beiden Parteien schriftlich festgelegt werden. Wenn vereinbart wurde, dass Sie Stornierungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums gebührenfrei vornehmen können, sind wir ebenfalls berechtigt, die Vereinbarung innerhalb dieses Zeitraums zu stornieren, ohne dass dies zu Verpflichtungen Ihnen gegenüber führt.

6. Preise

Die Preise sind in CHF angegeben und beinhalten geltende Steuern und Servicegebühren. Die Preise unterliegen angemessenen Erhöhungen durch uns, falls unerwartete Erhöhungen von Steuern, Kosten für Waren oder Angebotseinschränkungen anfallen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, und wenn der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch Sie und dem Anfangsdatum der Veranstaltung nicht weniger als achtzehn (18) Monate beträgt.

Wenn Sie vertraglich vereinbarte Serviceleistungen des Hotels in einem Rahmen von über 30 % stornieren, sind wir berechtigt, die im Vertragsangebot genannten Preise in angemessener Weise anzuheben, unabhängig von eventuell anfallenden Stornierungsgebühren.

7. Anzahlung

Falls eine Anzahlung gefordert wurde, muss diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Unterzeichnung des Vertragsangebots durch Sie bezahlt werden. Weitere Anzahlungen können vor der Veranstaltung erforderlich sein.

Wenn die Anzahlung(en) durch Sie nicht vorgenommen wird/werden, sind wir berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten und eine Entschädigung in Rechnung zu stellen, die den Stornierungsgebühren entspricht, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anzahlung gelten.

Soweit Teilnehmer die Gebühren für Gästezimmer und für die täglichen Teilnehmerangebote individuell begleichen müssen, sind wir berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt in Form einer Kreditkartengarantie oder einer ähnlichen Garantie vom Teilnehmer zu verlangen. Falls Sie einen Finanzierungsplan beantragen, müssen Sie den ausgefüllten Finanzierungsantrag einundzwanzig (21) Tage vor dem Anfangsdatum der Veranstaltung einreichen.

8. Zahlung

Sie müssen alle Gebühren und Kosten für Serviceleistungen des Hotels gemäß den Ausführungen im Vertragsangebot begleichen. Alle weiteren durch Teilnehmer oder Sie während der Veranstaltung verursachten Gebühren sind bei Abreise fällig. Falls wir die Finanzierung gewährt und vereinbart haben, muss die vollständige Zahlung zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Für verspätete Zahlungen können wir Zinsen in Höhe von (1,5 %) pro Monat bzw. den gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz berechnen, falls dieser niedriger ist. Soweit individuelle Zahlungen durch die Teilnehmer vereinbart wurden, müssen Sie die Teilnehmer hierüber ordnungsgemäß in Kenntnis setzen. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar für die fällige Begleichung von Gebühren für Gästezimmer und für tägliche Teilnehmerangebote auf Einzelbasis; diese werden bei Abreise fällig.

9. Kündigungsrecht des Hotels

Wir sind berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Ankündigung an Sie zu kündigen, falls (i) Umstände außerhalb unserer Kontrolle es unmöglich machen, Ihnen die vereinbarten Serviceleistungen des Hotels bereitzustellen und unsere vertraglichen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) falls wir Gründe haben anzunehmen, dass Sie irreführende oder falsche Aussagen über den Zweck der Veranstaltung und Ihre Nutzung unserer Einrichtungen gemacht haben und falls die Serviceleistungen des Hotels den normalen Betrieb oder unseren Ruf schädigen oder gefährden können; und (iii) falls gegen Sie ein Konkursverfahren oder Abwicklungsverfahren eingeleitet wurde oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren hinsichtlich Ihrer Vermögenswerte vorliegt. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die als Folge unserer Kündigung der Vereinbarung auftreten.

10. Keine Übertragung

Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Vereinbarung zu übertragen bzw. weiterzuleiten; auch dürfen Sie sie weder weitervermieten noch lizenzieren oder auf andere Weise die vertraglich vereinbarten Einrichtungen an Dritte abtreten; das beinhaltet auch Unternehmen desselben Konzerns.

11. Haftung

Wir sind lediglich Ihnen bzw. Ihren Teilnehmern gegenüber für Verluste oder Schäden haftbar, die durch unsere grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, außer wenn eine gesetzlich zwingende Haftung vorgeschrieben ist. Jegliche gegen uns vorgebrachte Forderungen sind nur gültig, wenn wir unverzüglich nach Kenntnisnahme eines möglichen Verlustes oder Schadens benachrichtigt werden bzw. nicht später als (1) Jahr nach dem vereinbarten Anfangsdatum der Veranstaltung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von körperlichen Verletzungen oder Tod.

Sie sind haftbar für Verluste und Schäden an unserem Gebäude und der Ausstattung, unserem Personal, anderen Gästen oder unserem Markensystem oder für jegliche sonstige Schäden, falls diese durch Sie oder einen Teilnehmer oder Dritte verursacht wurden, die an der Veranstaltung beteiligt sind, durch Sie oder als Ergebnis der Nichtbeachtung der Bedingungen des Vertragsangebots und/oder dieser AGB. Sie übernehmen die Haftung für alle vertretbaren Kosten für jegliche Ihnen oder Ihren Teilnehmern oder an der Veranstaltung beteiligten Dritten bereitgestellten Serviceleistungen, die über den vereinbarten Kosten liegen, falls diese Kosten bei der Befolgung geltender Gesetze, Vorschriften, Protokolle, Richtlinien und Maßnahmen anfallen. Wir können einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung verlangen, die die Veranstaltung abdeckt, um uns vor der Nichterfüllung Ihrer Haftung zu schützen. Sie stellen uns und unsere Tochtergesellschaften, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von jeglichen Forderungen, Klagen, Prozessen, Untersuchungen, Strafen und Gebühren jeglicher Art frei, die aus Ihrer Verletzung des Vertragsangebots, dieser AGB und der geltenden Gesetze und Vorschriften entstehen.

12. Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem sich das Hotel befindet. Sämtliche Streitfragen, Konflikte und Forderungen, die aus dieser Vereinbarung bzw. in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, werden gütlich zwischen uns geregelt. Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, wird die Angelegenheit an das zuständige Gericht am Sitz des Hotels weitergeleitet.

Umgekehrt werden Dispute nicht außergerichtlich durch eine private Verbraucher-Schiedsstelle geregelt. Die Teilnahme an einer derartigen Beilegung des Disputs wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt

Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltungsbuchung komplett oder teilweise zu stornieren, auszusetzen oder anderweitig abzuändern, falls höhere Gewalt vorliegt; dazu gehören unter anderem Krieg, Aufstand, Feuer, Naturkatastrophe, Streik, Verordnungen und Empfehlungen der Regierungs- und Gesundheitsbehörden und -organisationen, Terrorismus, Epidemien, Bürgerunruhen und sonstige Gründe außerhalb der Kontrolle des Hotels. Der Kunde akzeptiert derartige Änderungen der Veranstaltungsbuchung und ist nicht berechtigt zu Entschädigungen; im Falle einer Stornierung kooperiert er angemessen, um die Veranstaltung neu zu terminieren.

Sollten der Kunde oder das Hotel aufgrund von Richtlinien bezüglich Reisen und Empfehlungen zu Abstandsregeln durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder ähnliche Institutionen die Veranstaltung nicht durchführen können, behalten sich der Kunde und/oder das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung zu vertagen und zu gleichem oder größerem Wert an einem anderen Datum innerhalb der folgenden 12 Monate ab dem ursprünglichen Datum der Buchung durchzuführen, ohne dass hierfür Gebühren anfallen. Falls die Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben wurde, das von dem des ursprünglichen Vertrags abweicht, gelten die Stornierungsrichtlinien des Vertrages für das ursprüngliche Datum.

14. Richtlinien zu Verträgen für Reiseangebote

Falls zusätzliche Reise-Serviceleistungen für Ihre Reise bei uns gebucht werden, sind wir nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der individuellen Reise-Serviceleistungen. Falls Sie Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende juristische Personen:

Radisson Hotels Switzerland AG
Radisson Blu Hotel, Zurich Airport
Rondellstrasse, 8058 Zürich-Flughafen, Schweiz
Rechnungsadresse: Postfach 506, 8901 Urdorf, Schweiz
MwSt.: CHE-110.626.839 MWST
Verwaltungsräte: D. Twerenbold, Ch. Rosenschild

Park Inn by Radisson Switzerland AG
Radisson Hotel Zurich Airport
Flughofstrasse 75, 8153 Rümlang, Schweiz
Rechnungsadresse: Postfach 501, 8901 Urdorf, Schweiz
MwSt.: CHE-110.065.734 MWST
Verwaltungsräte: D. Twerenbold, Ch. Rosenschild

Radisson Hotels Switzerland AG
Radisson Blu Hotel Basel
Steinentorstrasse 25, 4051 Basel, Schweiz
Rechnungsadresse: Postfach 503, 8901 Urdorf, Schweiz
MwSt.: CHE-110.626.839 MWST
Verwaltungsräte: D. Twerenbold, Ch. Rosenschild