Allgemeine Geschäftsbedingungen - Norwegen

1. Gültigkeit

Der Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Kunden (der Kunde) und dem Hotel. Mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptieren beide Parteien die hierin festgelegten und spezifizierten allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Gleichzeitig übernimmt der Kunde die finanzielle und rechtliche Verantwortung für alle im Vertrag angegebenen Waren und Dienstleistungen.

2. Buchung

Bei Buchung der Veranstaltung müssen die Anzahl der Teilnehmer, der Übernachtungen und weiterer vom Hotel bereitzustellender Waren und Dienstleistungen spezifiziert werden. Das vertragliche Angebot beinhaltet einen auf dieser Angabe basierenden Kostenvoranschlag für die Veranstaltung sowie die Zahlungsbedingungen.

3. Preise

Die Preise werden in NOK angegeben und beinhalten Mehrwertsteuer und anfallende Servicegebühren. Alle Preise sind für beide Parteien verbindlich. Bei unerwarteten Erhöhungen von Steuern, Warenpreisen oder anderen außerhalb der Kontrolle des Hotels liegenden Faktoren können sich die Preise jedoch ändern.

4. Angaben zur Veranstaltung

Spätestens 10 Tage vor der Ankunft müssen dem Hotel eine Zimmerliste, alle besonderen Anfragen und ein detailliertes Veranstaltungsprogramm vorgelegt werden.
Sollte der Kunde seine eigenen Speisen oder seine eigenen Getränke mitbringen wollen, so muss dies vom Hotel im Voraus genehmigt werden. Gemäß norwegischem Recht ist der Genuss von Alkohol im Hotel nicht gestattet, es sei denn, er wird vor Ort verkauft.
Jegliche Ausstattung muss den erforderlichen Sicherheitsanforderungen wie Brandschutz usw. entsprechen. Kunden dürfen keine Gegenstände an Wänden und Decken anbringen, es sei denn, dies wurde schriftlich vom Hotel genehmigt. Jegliche Ausstattung muss unmittelbar nach der Ausstellung oder Veranstaltung entfernt werden. Sollte dies nicht geschehen, behält sich das Hotel das Recht vor, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen und zu verwahren. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle gefährlichen Abfälle ordnungsgemäß gehandhabt und auf eigene Kosten aus dem Hotel abtransportiert werden.
Werden durch die Vorstellung oder Veranstaltung die Rechte Dritter berührt (Urheberrechte usw.), muss der Kunde die entsprechende Genehmigung einholen und anfallende Steuern und weitere Kosten tragen. Sollten solche finanziellen Ansprüche jedoch an das Hotel gerichtet werden, sind diese vollständig vom Kunden zu übernehmen.

5. Check-in und Check-out

Die Zimmer sind am Ankunftstag ab 15:00 Uhr verfügbar. Der Check-out am Abreisetag ist um 12:00 Uhr. Ein späterer Check-out kann jedoch individuell arrangiert werden. Für diesen Service fallen möglicherweise Zusatzkosten an.

6. Entschädigungen

Das Hotel übernimmt keine Haftung für das Eigentum von Gästen oder Ausstellern und empfiehlt daher, eine separate Versicherung abzuschließen.

7. Beschwerden

Jegliche Ansprüche sollten unverzüglich, vorzugsweise vor der Abreise, geltend gemacht werden. Unbeanstandete Gebühren müssen am Tag der Zahlung beglichen werden.

8. Höhere Gewalt

Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltungsbuchung komplett oder teilweise zu stornieren, auszusetzen oder anderweitig abzuändern, falls höhere Gewalt vorliegt; dazu gehören unter anderem Krieg, Aufstand, Feuer, Naturkatastrophe, Streik, Verordnungen und Empfehlungen der Regierungs- und Gesundheitsbehörden und -organisationen, Terrorismus, Epidemien, Bürgerunruhen und sonstige Gründe außerhalb der Kontrolle des Hotels. Der Kunde akzeptiert derartige Änderungen der Veranstaltungsbuchung und ist nicht berechtigt zu Entschädigungen; im Falle einer Stornierung kooperiert er angemessen, um die Veranstaltung neu zu terminieren. Sollten der Kunde oder das Hotel aufgrund von Richtlinien bezüglich Reisen und Empfehlungen zu Abstandsregeln durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder ähnliche Institutionen die Veranstaltung nicht durchführen können, behalten sich der Kunde und/oder das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung zu vertagen und zu gleichem oder größerem Wert an einem anderen Datum innerhalb der folgenden 12 Monate ab dem ursprünglichen Datum der Buchung durchzuführen, ohne dass hierfür Gebühren anfallen. Falls die Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben wurde, das von dem des ursprünglichen Vertrags abweicht, gelten die Stornierungsrichtlinien des Vertrages für das ursprüngliche Datum.

9. Streitbeilegung

Der Kunde und das Hotel vereinbaren hiermit, dass als Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten das norwegische Gericht zuständig ist und dass für die Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags gehandelten Waren oder Dienstleistungen norwegisches Recht gilt.

10. Provision

In Fällen, in denen eine Provision vereinbart wurde, gilt dies nicht für AV-Ausstattung, Alkohol, Garderobenkosten, Blumen, zusätzliche Personal- und Überstundenkosten, MwSt., externe Dienstleistungen usw. Eine Provision wird nur für den tatsächlichen Verbrauch bezahlt. Für Nichtanreise- und Stornierungsgebühren wird der vereinbarte Provisionssatz angesetzt. Das Hotel sendet eine Provisionsaufstellung, und der Kunde muss dem Hotel den Betrag in Rechnung stellen.

11. Maßnahmen in Bezug auf COVID-19

Die RHG hat sich dazu verpflichtet, eine saubere und sichere Umgebung zu bieten. Um hierfür den Rahmen zu schaffen, sind verschiedene Protokolle, Richtlinien und daraus resultierende Maßnahmen erarbeitet worden, die gelegentlich aktualisiert werden. Wir erwarten von allen Mitarbeitern des Hotels ein verantwortungsbewusstes Verhalten. Indem Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, stimmen Sie zu, die Gesetze, Vorschriften und unsere Protokolle, Richtlinien und Maßnahmen zu respektieren und einzuhalten. Dazu gehört auch, dass Sie sicherstellen, dass die maximale Anzahl von Teilnehmern und die soziale Distanz gemäß den zum Veranstaltungsdatum geltenden behördlichen Bestimmungen oder Empfehlungen eingehalten werden.

12. Haftung

Radisson übernimmt keine direkte oder indirekte Verantwortung oder Haftung in Bezug auf COVID-19. Dies gilt insbesondere für die Produkte oder Dienstleistungen des Drittanbieters von COVID-19-Schnelltests. Der Kunde entbindet Radisson von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen im Hinblick auf Gäste, die das Hotel im Rahmen der Reservierung des Kunden besuchen. Die Buchung kann nicht vollständig oder teilweise storniert oder geändert werden, wenn ein Gast aufgrund eines positiven oder verspäteten Ergebnisses (d. h. das Testergebnis steht (noch) nicht fest) nicht anreisen, teilnehmen oder die Hotelservices nutzen kann.

Stornierung

Allgemeines

Alle Änderungen und Stornierungen müssen dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen um mehr als 30 % reduzieren möchte, ist das Hotel berechtigt, die im Vertrag angegebenen Preise zu ändern.

Stornierung

Falls der Kunde die Veranstaltung storniert, wird je nach Anzahl der Teilnehmer und Stornierungsdatum eine Stornierungsgebühr von bis zur Gesamthöhe des vertragsgemäß zu zahlenden Betrags in Rechnung gestellt. Abhängig vom Datum der Stornierung und der Anzahl der Teilnehmer wird die Stornierungsgebühr gemäß der folgenden, den Abzug von der Stornierungsgebühr veranschaulichenden Tabelle reduziert.


Fristen vor Beginn der geplanten Veranstaltung oder geplanten Ankunft (in Tagen vor der vertraglich vereinbarten Ankunft) HOTELUNTERKUNFT/TEILNEHMER Prozentbereich, der kostenlos storniert werden kann
1 bis 15 16 bis 50 51 bis 100 101 bis 249 mehr als 250
Bis zu 1 1 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer
Bis zu 3 10 % 10 % 5 % 0 % 0 %
Bis zu 7 50 % 25 % 10 % 0 % 0 %
Bis zu 14 100 % 50 % 25 % 5 % 5 %
Bis zu 28 - 100 % 50 % 10 % 10 %
Bis zu 60 - - 100 % 25 % 25 %
Bis zu 90 - - - 50 % 50 %
Bis zu 120 - - - 100 % -
Bis zu 180 - - - - 100 %


Beispiel: 

Der Kunde hat eine Tagung mit 12 Teilnehmern und teilt dem Hotel 32 Tage vor dem ersten im Vertrag genannten Datum mit, dass er die Veranstaltung stornieren muss. Die obige Tabelle zeigt, dass dies für eine Veranstaltung dieser Größe und diese Anzahl von Tagen im Voraus kostenlos möglich ist. Alle Ermäßigungen basieren auf dem letzten bestätigten Wert. Bei Stornierungen, die über die oben genannten Bedingungen hinausgehen, ist das Hotel berechtigt, für die stornierten Zimmer, Tagespreise für Teilnehmer und andere vorbestellte Produkte und Dienstleistungen die vollständige Zahlung zu erhalten. Bei Stornierung von Mittag- und/oder Abendessen dient als Berechnungsgrundlage das preisgünstigste Gericht (sofern keine anderen Gerichte bestellt wurden). Sollte ein Teilnehmer nicht am vereinbarten Ankunftstag einchecken, wird eine Gebühr für Nichtanreise erhoben, und die verbleibenden Nächte werden storniert.

Drittanbieter

In Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern können die Stornierungsgrenzen variieren und unterliegen nicht der RHG-Stornierungsgrenze.

Zahlungsbedingungen

Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung oder Bankgarantie für bis zu 100 % des vertraglichen Kostenvoranschlags zu verlangen. Genaue Bedingungen für die Anzahlung oder Vorauszahlung müssen vor Unterzeichnung des Vertrags vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus behält sich das Hotel das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Kreditprüfung und eine eigene Kreditbewertung des Kunden vorzunehmen.

Die Vorauszahlung muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung geleistet werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bevorzugt das Hotel Kreditkartenzahlung.

Wenn die Konferenz dem Kunden in Rechnung gestellt werden soll, muss dies vorab vom Hotel genehmigt werden. Die Kreditbedingungen betragen netto 10 Tage, und pro Rechnung wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von NOK erhoben. Im Falle einer verspäteten Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet und in die Rechnung aufgenommen.

Wenn vor der Rechnungsstellung eine falsche Rechnungsadresse angegeben wird und zusätzliche Verwaltungsaufgaben zur Gutschrift einer bereits gesendeten Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung entstehen, wird eine Verwaltungsgebühr von 500 NOK erhoben.

Sollen einige Kosten von den einzelnen Teilnehmern selbst getragen werden, muss der Kunde sie darüber informieren. Falls die Teilnehmer nicht alle anfallenden Gebühren bezahlen oder beim Check-out eine Gebührenvereinbarung mit dem Kunden geltend machen, von der das Hotel keine Kenntnis hat, ist der Kunde finanziell für diese Gebühren verantwortlich.