Allgemeine Geschäftsbedingungen - Belgien

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Vertrag, der zwischen Ihnen und uns in Bezug auf unsere Hotelleistungen geschlossen wird, die Ihnen an dem/den in dem Vertragsangebot genannten Tag/en zur Verfügung gestellt werden. Das Vertragsangebot wird mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zu einem rechtsverbindlichen Vertrag.
Das Vertragsangebot darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an einen Dritten abgetreten werden, und wir behalten uns das Recht vor, die Preise und Bedingungen im Falle einer Abtretung zu ändern.

2. Begriffsbestimmungen

„Vertrag“ bedeutet der Vertrag in Bezug auf die Hotelleistungen, der zwischen Ihnen und uns anhand Ihrer rechtzeitigen und schriftlichen Annahme unseres Vertragsangebotes geschlossen wird.
„Sie“ bedeutet die Partei, an die sich das Vertragsangebot richtet.
„Wir, unsere, uns“ bedeutet das (offizielle Bezeichnung und Adresse des Hotels).
„Vertragsangebot“ bedeutet das schriftliche Angebot über die Hotelleistungen für Ihre Veranstaltung und kann die Anmietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Speisen und Getränke, Übernachtungen und sonstige Leistungen umfassen.
„Veranstaltung“ bedeutet einen oder mehrere in dem Vertragsangebot genannte aufeinanderfolgende Tage, an denen Sie beabsichtigen, eine bestimmte Anzahl von Personen zu einem speziellen Zweck in unseren Einrichtungen zu versammeln.
„Hotelleistungen“ bedeutet die Leistungen, die von uns für Ihre Veranstaltung gemäß den Angaben in dem Vertragsangebot offeriert und von Ihnen anhand Ihrer rechtzeitigen Gegenzeichnung des Vertragsangebotes angenommen werden (wozu unter anderem die Unterbringung in Gästezimmern, die Anmietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, die Anlagen, Speisen und Getränke und Sonstiges zählen).

3. Veranstaltungseinrichtungen

Wir werden Ihnen Einrichtungen und die entsprechenden Räume und Anlagen gemäß den Angaben im Vertragsangebot zur Verfügung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, die gebuchten Einrichtungen bei einer Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten abzuändern. Dies schließt eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl, die eine Veranstaltung besucht, ein technisches Problem in den Einrichtungen oder Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken ein, ohne darauf beschränkt zu sein.

Sie können uns ersuchen, in Ihrem Auftrag technische und sonstige Anlagen von Dritten zu beschaffen, denn ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen Sie keine eigenen technischen Anlagen installieren und verwenden. Wir können Ihnen die Stromkosten infolge der Nutzung solcher Anlagen in Rechnung stellen, und es kann ebenfalls eine Zahlung in Verbindung mit der Anschlussgebühr für die Nutzung der IT-Anlagen erhoben werden. Die Installation und Nutzung nicht-technischer Anlagen und die Anbringung von Dekorationen an den Wänden und Decken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Die Aufbewahrung Ihrer eigenen Ausstattung oder derjenigen eines Dritten in unseren Einrichtungen erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Wir haften für Verluste, Zerstörungen oder Schäden in Verbindung mit solchen Anlagen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die mitgeführten Anlagen müssen den Brandschutzvorschriften entsprechen. Wir sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

Nach Ihrer Veranstaltung müssen Sie alle Anlagen unverzüglich entfernen. Sie sind für die Entsorgung des Verpackungsmaterials oder Abfalls unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Änderungen der Teilnehmerzahl müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Sollte sich die Anzahl der Teilnehmer erhöhen, werden wir unser Bestes tun, um die zusätzlichen Teilnehmer unterzubringen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen keine Speisen und Getränke in das Hotel oder die Einrichtungen zum Verzehr auf dem Gelände mitgebracht werden.

Ihre Nutzung unserer Einrichtungen und unserer Hotelservices muss im Rahmen des Vertragsangebots und der nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften erfolgen. Alle Bewirtungsleistungen (beispielsweise die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Bar) müssen vor dem Datum der Veranstaltung bestätigt und genehmigt werden. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, müssen Sie die notwendigen Genehmigungen und Bewilligungen einholen und für die entsprechenden Kosten aufkommen (beispielsweise Lizenzgebühren für die Nutzung von Musikrechten, obligatorische Sozialbeiträge für Künstler und Sonstiges).

4. Gästezimmer

Wir stellen Ihnen Gästezimmer wie im Vertragsangebot festgelegt zur Verfügung. Die Check-in-Zeit ist ab 15:00 Uhr am Tag der Ankunft. Die Check-out-Zeit ist um 12:00 Uhr am Tag der Abreise, außer hierzu liegen konkrete andere Vereinbarungen mit Ihnen vor. Eine zusätzliche Gebühr kann bei spätem Check-out anfallen; dieser ist nur möglich auf Anfrage und nach Verfügbarkeit am jeweiligen Tag. Wenn ein Teilnehmer vor dem vereinbarten Abreisedatum abreist, können Stornierungsgebühren anfallen.

Jede Änderung der Anzahl der Teilnehmer und der benötigten Gästezimmer muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Sollte sich die Anzahl der Teilnehmer erhöhen, werden wir unser Bestes tun, um die zusätzlichen Teilnehmer unterzubringen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Wenn wir nicht in der Lage sind, die von uns bestätigten Gästezimmer bereitzustellen, setzen wir Sie so schnell wie möglich hierüber in Kenntnis. In diesem Fall wird eine alternative Unterbringung im nächsten vergleichbaren Hotel bereitgestellt; die Kosten hierfür übernehmen wir. Wir decken ebenfalls die Kosten für einen Telefonanruf und die einmalige tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen dem anderen Hotel und uns ab.

5. Stornierung

Sie können teilweise oder vollständig von der Vereinbarung zurücktreten. Dies unterliegt den folgenden Stornierungsbedingungen:


Fristen vor Beginn der geplanten Veranstaltung oder geplanten Ankunft (in Tagen vor der vertraglich vereinbarten Ankunft) HOTELUNTERKUNFT/TEILNEHMER Prozentbereich, der kostenlos storniert werden kann
1 bis 15 16 bis 40 41 bis 75 76 bis 150 150 bis 250 mehr als 251
Bis zu 1 1 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer
Bis zu 7 10 % 10 % 5 % 0 % 0 % 0 %
Bis zu 14 40 % 25 % 10 % 5 % 0 % 0 %
Bis zu 28 100 % 40 % 25 % 10 % 5 % 0 %
Bis zu 42 - 100 % 40 % 25 % 10 % 5 %
Bis zu 60 - - 100 % 40 % 25 % 10 %
Bis zu 90 - - - 100 % 40 % 25 %
Bis zu 120 - - - - 100 % 40 %
Bis zu 180 - - - - - 100 %

Wenn vereinbart wurde, dass Sie Stornierungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums gebührenfrei vornehmen können, sind wir ebenfalls berechtigt, die Vereinbarung innerhalb dieses Zeitraums zu stornieren, ohne dass dies zu Verpflichtungen Ihnen gegenüber führt.

Reduzierung der Teilnehmeranzahl der Buchung
Alle Reduzierungen basieren auf dem zuletzt bestätigten Buchungswert. Bei einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl und/oder der Räume wird jeder der oben genannten Zeitrahmen als Block behandelt, der nur einmal angewendet werden kann. Der prozentuale Anteil der ersten Reduzierung basiert auf der vertraglich vereinbarten Anzahl der Teilnehmer/Zimmer. Für weitere Reduzierungen wird der prozentuale Anteil auf die reduzierte Anzahl der Teilnehmer/Zimmer angewendet.

Drittanbieter
In Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die von Drittanbietern für Ihre Buchung bereitgestellt werden, können die Stornierungsbedingungen variieren und unterliegen nicht den Stornierungsbedingungen der Radisson Hotel Group.
Im Falle einer Nichtanreise wird für das Ankunftsdatum der vollständige Betrag berechnet. Alle verbleibenden Nächte werden storniert und gemäß den oben genannten Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.

6. Preise

Die Preise werden in Landeswährung angeboten und beinhalten geltende Steuern und Servicegebühren. Die Preise unterliegen angemessenen Erhöhungen durch uns, falls unerwartete Erhöhungen von Steuern, Kosten für Waren oder Angebotseinschränkungen anfallen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, und wenn der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch Sie und dem Anfangsdatum der Veranstaltung nicht weniger als 6 Monate beträgt.

Wenn Sie vertraglich vereinbarte Serviceleistungen des Hotels in einem Rahmen von über 50 % stornieren, sind wir berechtigt, die im Vertragsangebot genannten Preise in angemessener Weise anzuheben, unabhängig von eventuell anfallenden Stornierungsgebühren.

7. Anzahlung

Falls eine Anzahlung verlangt wurde, muss diese wie folgt bezahlt werden:
30 Tage vor der Veranstaltung/den zu erbringenden Leistungen - Anzahlung von 50 %.
10 Tage vor der Veranstaltung/den zu erbringenden Leistungen - Zahlung der verbleibenden 50 %.
Weitere Anzahlungen können vor der Veranstaltung erforderlich sein.

Wenn die Anzahlung(en) durch Sie nicht vorgenommen wird/werden, sind wir berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten und eine Entschädigung in Rechnung zu stellen, die den Stornierungsgebühren entspricht, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anzahlung gelten.

Soweit Teilnehmer die Gebühren für Gästezimmer und für die täglichen Teilnehmerangebote individuell begleichen müssen, sind wir berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt in Form einer Kreditkartengarantie oder einer ähnlichen Garantie vom Teilnehmer zu verlangen.

Falls Sie einen Finanzierungsplan beantragen, müssen Sie den ausgefüllten Finanzierungsantrag 30 Tage vor dem Anfangsdatum der Veranstaltung einreichen. Die Finanzierung ist erst dann garantiert, wenn Sie vom Finanzierungsteam eine schriftliche Bestätigung erhalten haben. Privatpersonen wird keine Finanzierung gewährt.

8. Zahlung

Sie müssen alle Gebühren und Kosten für Serviceleistungen des Hotels gemäß den Ausführungen im Vertragsangebot begleichen. Alle weiteren durch Teilnehmer oder Sie während der Veranstaltung verursachten Gebühren sind bei Abreise fällig. Falls wir die Finanzierung gewährt und vereinbart haben, muss die vollständige Zahlung 10 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Für verspätete Zahlungen können wir Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat erheben - bzw. den gesetzlich zulässigen maximalen Zinssatz, falls dieser niedriger ist.

Soweit individuelle Zahlungen durch die Teilnehmer vereinbart wurden, müssen Sie die Teilnehmer hierüber ordnungsgemäß in Kenntnis setzen. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar für die fällige Begleichung von Gebühren für Gästezimmer und für tägliche Teilnehmerangebote auf Einzelbasis; diese werden bei Abreise fällig.

9. Kündigungsrecht des Hotels

Wir sind berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Ankündigung an Sie zu kündigen, falls (i) Umstände außerhalb unserer Kontrolle es unmöglich machen, Ihnen die vereinbarten Serviceleistungen des Hotels bereitzustellen und unsere vertraglichen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) falls wir Gründe haben anzunehmen, dass Sie irreführende oder falsche Aussagen über den Zweck der Veranstaltung und Ihre Nutzung unserer Einrichtungen gemacht haben und falls die Serviceleistungen des Hotels den normalen Betrieb oder unseren Ruf schädigen oder gefährden können; und (iii) falls gegen Sie ein Konkursverfahren oder Abwicklungsverfahren eingeleitet wurde oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren hinsichtlich Ihrer Vermögenswerte vorliegt. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die als Folge unserer Kündigung der Vereinbarung auftreten.

10. Keine Übertragung

Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Vereinbarung zu übertragen bzw. weiterzuleiten; auch dürfen Sie sie weder weitervermieten noch lizenzieren oder auf andere Weise die vertraglich vereinbarten Einrichtungen an Dritte abtreten; das beinhaltet auch Unternehmen desselben Konzerns.

11. Haftung

Wir sind Ihnen bzw. Ihren Teilnehmern gegenüber nur für Verluste oder Schäden haftbar, die durch unsere grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, außer wenn eine gesetzlich zwingende Haftung vorgeschrieben ist. Jegliche gegen uns vorgebrachte Forderungen sind nur gültig, wenn wir unverzüglich nach Kenntnisnahme eines möglichen Verlustes oder Schadens benachrichtigt werden bzw. nicht später als (1) Jahr nach dem vereinbarten Anfangsdatum der Veranstaltung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von körperlichen Verletzungen oder Tod.

Sie sind haftbar für Verluste und Schäden an unserem Gebäude und der Ausstattung, unserem Personal, anderen Gästen oder unserem Markensystem oder für jegliche sonstige Schäden, falls diese durch Sie oder einen von Ihnen an der Veranstaltung beteiligten Teilnehmer oder Dritten verursacht wurden. Wir können einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung verlangen, die die Veranstaltung abdeckt, um uns vor der Nichterfüllung Ihrer Haftung zu schützen.

Für Buchungen, die Dienstleistungen von Drittanbietern für COVID-19-Tests beinhalten, gilt Folgendes:
Radisson übernimmt keine direkte oder indirekte Verantwortung oder Haftung in Bezug auf COVID-19; dies gilt insbesondere für die Produkte oder Dienstleistungen des Drittanbieters von COVID-19-Schnelltests. Der Kunde entbindet Radisson von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen im Hinblick auf Gäste, die das Hotel im Rahmen der Reservierung des Kunden besuchen. Die Buchung kann nicht vollständig oder teilweise storniert oder geändert werden, wenn ein Gast aufgrund eines positiven oder verspäteten Ergebnisses (d. h. das Testergebnis steht (noch) nicht fest) nicht anreisen, teilnehmen oder die Hotelservices nutzen kann.

12. Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem sich das Hotel befindet. Sämtliche Streitfragen, Konflikte und Forderungen, die aus dieser Vereinbarung bzw. in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, werden gütlich zwischen uns geregelt. Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, wird die Angelegenheit an das zuständige Gericht am Sitz des Hotels weitergeleitet. Umgekehrt werden Dispute nicht außergerichtlich durch eine private Verbraucher-Schiedsstelle geregelt. Die Teilnahme an einer derartigen Beilegung des Disputs wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt

Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltungsbuchung komplett oder teilweise zu stornieren, auszusetzen oder anderweitig abzuändern, falls höhere Gewalt vorliegt; dazu gehören unter anderem Krieg, Aufstand, Feuer, Naturkatastrophen, Streiks, Verordnungen und Empfehlungen der Regierungs- und Gesundheitsbehörden und -organisationen, Terrorismus, Epidemien, Bürgerunruhen und sonstige Gründe außerhalb der Kontrolle des Hotels. Der Kunde akzeptiert derartige Änderungen der Veranstaltungsbuchung und ist nicht berechtigt zu Entschädigungen; im Falle einer Stornierung kooperiert er angemessen, um die Veranstaltung neu zu terminieren.
Sollten der Kunde oder das Hotel aufgrund von Richtlinien bezüglich Reisen und Empfehlungen zu Abstandsregeln durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder ähnliche Institutionen die Veranstaltung nicht durchführen können, behalten sich der Kunde und/oder das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung zu stornieren oder auf ein gleich- oder höherwertiges Ersatzdatum innerhalb der folgenden 12 Monate ab dem ursprünglichen Datum der Buchung zu verschieben, ohne dass hierfür Gebühren anfallen. Falls die Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben wurde, das von dem des ursprünglichen Vertrags abweicht, gelten die Stornierungsrichtlinien des Vertrages für das ursprüngliche Datum.

14. Richtlinien zu Verträgen für Reiseangebote

Falls zusätzliche Reise-Serviceleistungen für Ihre Reise bei uns gebucht werden, sind wir nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der individuellen Reise-Serviceleistungen. Falls Sie Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter.

NUR EU:

Falls zusätzliche Reise-Serviceleistungen für Ihre Reise bei uns gebucht werden, können Sie nach der Auswahl und Bezahlung der Reise-Serviceleistungen NICHT die geltenden Rechte in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2015/2302 für allgemeine Reisen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie jedoch zusätzliche Reise-Serviceleistungen während des gleichen Besuchs bei unserem Unternehmen oder bei derselben Kontaktperson buchen, werden diese Reise-Serviceleistungen Teil der vertraglich vereinbarten Reise-Serviceleistungen. In diesem Fall haben wir Sicherheitsklauseln gemäß EU-Recht für die Erstattung Ihrer Zahlungen an uns für Serviceleistungen, die aufgrund von unserer Zahlungsunfähigkeit nicht bereitgestellt wurden. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des entsprechenden Anbieters dies keinen Einfluss auf die Erstattung hat.

Zusätzliche Informationen zum Schutz vor Zahlungsunfähigkeit:
Wir haben eine Insolvenzschutz-Police bei [Institution, die die Insolvenzschutz-Police anbietet, z. B. ein Gewährleistungs-Fond oder ein Versicherungsunternehmen] abgeschlossen. 
Reisende können sich an diese Institution wenden oder, falls erforderlich, an die zuständige Behörde (Kontaktdaten mit Namen, geografischer Adresse, E-Mail und Telefonnummer), falls Reise-Serviceleistungen aufgrund von unserer Zahlungsunfähigkeit verweigert werden.

Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien, die trotz der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens erfüllt werden können. Die Richtlinie (EU) 2015/2302 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302) mit Umsetzung in das jeweilige nationale Recht finden Sie hier: http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de